Zeitwertkonten ermöglichen angestellten Ärzten, Teile ihres Gehalts oder angesparte Überstunden steuerfrei zurückzulegen und später für Freistellungsphasen oder einen gleitenden Ruhestand zu nutzen. Die Wahl des richtigen Anbieters entscheidet über Flexibilität, Kosten und Sicherheit. Insolvenzsicherung ist dabei gesetzlich vorgeschrieben. Nicht jeder Anbieter eignet sich gleich gut für die spezifischen Bedürfnisse von Ärzten in Kliniken oder MVZ.

Hintergrund

Das Wertguthabenrecht nach SGB IV §§ 7b ff. regelt Zeitwertkonten für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Eingezahlte Beträge wachsen steuer- und sozialabgabenfrei und werden erst bei der Entnahme versteuert. Anbieter für Zeitwertkonten sind spezialisierte Verwaltungsgesellschaften, Lebensversicherer und Banken. Wichtige Auswahlkriterien sind: verfügbare Anlageoptionen (Fonds oder Garantieprodukte), jährliche Verwaltungsgebühren, Flexibilität bei Entnahme sowie die Qualität der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzsicherung durch Treuhandmodelle oder Verpfändung. Für Ärzte mit hohem Einkommenniveau empfehlen sich fondsgebundene Varianten mit breiter Anlagestrategie.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Vergleichen Sie Anbieter anhand der jährlichen Verwaltungsgebühren und der verfügbaren Anlageoptionen.
  • Achten Sie auf eine transparente Insolvenzsicherung, da Arbeitgeber gesetzlich zur Absicherung verpflichtet sind.
  • Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Einbringungsarten möglich sind: Überstunden, Gehaltsumwandlung oder Prämien.
  • Kombinieren Sie das Zeitwertkonto mit anderen Altersvorsorgebausteinen wie dem Versorgungswerk oder einer Direktversicherung.
  • Ärzteversichert berät Sie zu passenden Zeitwertkonten-Modellen im Rahmen Ihrer Gesamtstrategie für die Altersvorsorge.

Quellen:

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