Der PKV-Basistarif ist kein frei wählbarer Premiumtarif, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Auffangoption, in die PKV-Versicherte in bestimmten Situationen wechseln können. Für Ärzte ist der Basistarif selten die beste Wahl, aber in Notlagen oder Elternzeiten ein wichtiges Sicherheitsnetz.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Basistarif ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt (2026 circa 800 Euro monatlich)
- Leistungsumfang entspricht dem der GKV, nicht einem Premiumtarif
- Ärzte dürfen Basistarif-Patienten nicht über GKV-Sätze hinaus abrechnen
Ausführliche Antwort
Der PKV-Basistarif nach § 152 VAG ist für alle PKV-Versicherer Pflicht. Er bietet einen Mindestleistungsumfang, der dem der GKV entspricht. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt, der 2026 bei rund 800 Euro monatlich liegt. Für Hilfeempfänger oder Personen ohne finanzielle Mittel kann der Beitrag auf die Hälfte reduziert werden.
Der Basistarif ist nicht für Ärzte als Versicherte geeignet, die einen angemessenen Versicherungsschutz wünschen. Leistungen wie Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer oder umfassende Heil- und Hilfsmittelversorgung sind im Basistarif nicht enthalten. Ärzte sollten den Basistarif nur als temporäre Notlösung bei erheblichen finanziellen Schwierigkeiten oder in der Phase nach einem Jobverlust nutzen.
Wichtig für niedergelassene Ärzte: Patienten im Basistarif dürfen nur nach dem GKV-Leistungsniveau behandelt werden. Der Arzt darf für Basistarif-Patienten nicht nach GOÄ liquidieren, es sei denn, der Patient wählt freiwillig Privatleistungen, die er dann vollständig selbst zahlen muss.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ein Wechsel in den Basistarif sollte gut überlegt sein, da der Rückwechsel in einen besseren Tarif von neuen Gesundheitsprüfungen abhängen kann. Ärzteversichert berät zu Alternativen wie dem Wechsel in einen günstigeren Standardtarif, der besseren Leistungsschutz bei niedrigerem Beitrag bietet.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Basistarif
- BaFin – PKV-Regulierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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