Im Ruhestand sinkt das Einkommen oft erheblich, während PKV-Beiträge auf dem bisherigen Niveau verbleiben oder weiter steigen. Für Ärzte im Ruhestand ist es daher wichtig, rechtzeitig die Möglichkeiten zur Beitragssenkung auszuschöpfen. Der gesetzliche Standardtarif und der Basistarif bieten Alternativen, haben aber Einschränkungen. Eine frühzeitige Planung ist unerlässlich.

Hintergrund

Privatärztlich versicherte Ärzte im Ruhestand können zwischen verschiedenen Optionen wählen: Sie können im bisherigen Tarif verbleiben, in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers wechseln (§ 204 VVG), den gesetzlichen Standardtarif mit GKV-ähnlichen Beiträgen nutzen oder in den Basistarif wechseln. Viele Versicherer bieten auch spezielle Seniorentarife an. Die Beitragsentlastungsbausteine, die während der Berufstätigkeit angespart werden, kommen im Alter zur Auszahlung und reduzieren den Monatsbeitrag. Ärzte mit Versorgungswerk-Rente oder Beamtenpension haben durch Beihilfe teils günstigere Bedingungen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Bauen Sie während der Berufstätigkeit kontinuierlich Beitragsentlastungsbausteine auf.
  • Prüfen Sie ab dem 60. Lebensjahr, welche Tarifalternativen Ihr Versicherer anbietet.
  • Nutzen Sie das Wechselrecht nach § 204 VVG in günstigere Tarife, ohne Gesundheitsprüfung.
  • Klären Sie, ob Ihre Versorgungswerk-Rente oder Beihilfeberechtigung die PKV-Situation verbessert.
  • Ärzteversichert berät Ärzte ab 55 Jahren zu einer vorausschauenden PKV-Strategie für den Ruhestand.

Quellen:

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