In der Elternzeit fallen für PKV-versicherte Ärzte die Beiträge weiterhin an, obwohl das Einkommen stark reduziert oder ausgesetzt ist. Der beste Tarif in der Elternzeit ist derjenige, der den Versicherungsschutz aufrechthält und gleichzeitig die monatliche Belastung minimiert. Innerhalb der bestehenden PKV kann über einen temporären Tarifwechsel oder einen Notlagentarif die Beitragsbelastung reduziert werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- In der Elternzeit ruht der Arbeitgeberanteil zur PKV, der Arzt trägt den vollen Beitrag selbst
- Ein temporärer Wechsel in einen Basistarif oder Notlagentarif ist möglich, schränkt aber den Leistungsumfang ein
- Kinder können kostenfrei im Rahmen einer Familienversicherung in der PKV mitversichert werden, wenn der Ehepartner PKV-Mitglied ist
Ausführliche Antwort
Angestellte Ärzte in der Elternzeit zahlen grundsätzlich den vollen PKV-Beitrag, da kein Arbeitgeberanteil mehr gewährt wird. Allerdings haben sie nach § 204 VVG das Recht, in einen kostengünstigeren Tarif zu wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Viele PKV-Gesellschaften haben spezielle Elternzeittarife oder erlauben eine befristete Beitragsreduzierung.
Niedergelassene Ärzte, die während der Elternzeit die Praxis schließen oder ruhen lassen, haben keine Einkommensquelle aus der Praxis. Hier können beitragsfreie Phasen in der PKV oder besondere Elternzeit-Tarifklauseln genutzt werden, sofern diese im bestehenden Vertrag verankert sind.
Der Basistarif als gesetzliche Auffangversicherung bietet GKV-äquivalente Leistungen zu einem Beitrag, der maximal dem Höchstbeitrag der GKV entspricht (2024: ca. 900 Euro monatlich). Er ist weniger attraktiv als der ursprüngliche Premium-PKV-Tarif, kann aber in finanziell angespannten Phasen sinnvoll sein.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Vor der Elternzeit sollte unbedingt geprüft werden, welche Tarif- und Zahlungsoptionen die eigene PKV-Gesellschaft bietet. Ärzteversichert analysiert die aktuelle PKV-Situation und schlägt die optimale Strategie für die Elternzeitphase vor, um Versicherungsschutz und Kosteneffizienz zu verbinden.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Basistarif
- Gesetze im Internet – § 204 VVG
- BaFin – PKV Verbraucherschutz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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