Der PKV-Standardtarif ist ein gesetzlich geregelter Tarif, den alle privaten Krankenversicherer anbieten müssen. Er richtet sich an ältere PKV-Versicherte, die ihren bisherigen Tarif aus finanziellen Gründen nicht mehr tragen können. Die Leistungen entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitrag ist auf den durchschnittlichen GKV-Beitrag gedeckelt. Für Ärzte im Ruhestand kann er unter bestimmten Umständen eine Lösung sein.
Hintergrund
Der Standardtarif nach § 257 Abs. 2a SGB V (alter Fassung) bzw. nach den Bedingungen des GKV-WSG ist nur für Versicherte zugänglich, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind und ein bestimmtes Lebensalter oder bestimmte Einkommensgrenzen erfüllen. Der Beitrag darf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Die Leistungen sind auf das GKV-Niveau beschränkt: kein freie Arztwahl im Sinne von Privatärztlichen Liquidationen, keine Einbettzimmer. Wer erst nach 2009 in die PKV eingetreten ist, kann den Basistarif nutzen, der ähnlich strukturiert ist. Für jüngere Ärzte ist der Standardtarif in der Regel keine sinnvolle Option.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Standardtarif erfüllen (Eintritt vor 2009, Lebensalter, Einkommensgrenzen).
- Vergleichen Sie den Standardtarif mit dem Basistarif und mit günstigeren Tarifalternativen desselben Versicherers nach § 204 VVG.
- Nutzen Sie den Standardtarif nur als letzte Option, wenn andere Lösungen zur Beitragssenkung ausgeschöpft sind.
- Planen Sie frühzeitig vor dem Rentenalter, damit Sie nicht ungeplant in den Standardtarif wechseln müssen.
- Ärzteversichert zeigt Ihnen alle Alternativen zum Standardtarif und hilft bei der langfristigen PKV-Planung.
Quellen:
- Verband der privaten Krankenversicherung: Standard- und Basistarif
- Bundesministerium für Gesundheit: PKV-Regelungen
- Gesetze im Internet: § 204 VVG
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