Der PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ermöglicht es Versicherten, innerhalb desselben Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Angesammelte Altersrückstellungen werden dabei mitgenommen. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber einem Versichererwechsel. Für Ärzte, die zu hohe Beiträge zahlen oder unzureichende Leistungen haben, ist dieser Weg oft die beste Option.
Hintergrund
§ 204 VVG verpflichtet PKV-Versicherer, Wechsel in gleichwertige oder geringwertigere Tarife ohne neue Gesundheitsprüfung zu ermöglichen. Die Altersrückstellungen werden anteilig angerechnet. Viele Ärzte wissen nicht, dass es innerhalb ihres Versicherers oft deutlich günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen gibt. Neue Tarifgenerationen sind häufig effizienter kalkuliert. Ein externer Wechsel zu einem anderen Versicherer ist dagegen nur mit neuer Gesundheitsprüfung möglich und kann bei vorbestehenden Erkrankungen zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fordern Sie bei Ihrem Versicherer eine Liste aller aktuellen Tarife und deren Konditionen an.
- Vergleichen Sie die Leistungsunterschiede zwischen Ihrem aktuellen Tarif und günstigeren Alternativen.
- Beantragen Sie den Tarifwechsel schriftlich und bestehen Sie auf die Mitnahme aller Altersrückstellungen.
- Lassen Sie sich vor dem Wechsel von einem unabhängigen Makler beraten, der den Markt kennt.
- Ärzteversichert analysiert Ihren aktuellen PKV-Tarif und zeigt Ihnen das Einsparpotenzial durch einen Tarifwechsel.
Quellen:
- Gesetze im Internet: § 204 VVG
- Verband der privaten Krankenversicherung: Tarifwechsel
- Stiftung Warentest: PKV-Beiträge senken
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