Die Leistungen der PKV für Psychotherapie variieren erheblich zwischen den Tarifen. Während alle Tarife Pflichtleistungen nach VVG und MB/KK erbringen müssen, unterscheiden sich Höchstgrenzen für Sitzungen, anerkannte Therapieverfahren und die Handhabung bei Vorerkrankungen deutlich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gute PKV-Tarife erstatten mindestens 30 bis 40 ambulante Psychotherapiesitzungen jährlich ohne Begrenzung auf Verfahren
- Tarife mit schlechten Psychotherapieleistungen begrenzen auf 10 bis 15 Sitzungen pro Jahr oder schließen bestimmte Verfahren aus
- Wer bei Abschluss bereits psychische Vorerkrankungen hatte, kann mit einem Leistungsausschluss oder Risikozuschlag rechnen
Ausführliche Antwort
Die Muster-Bedingungen für die Krankheitskosten-Versicherung (MB/KK) schreiben keine Mindestanzahl an Psychotherapiesitzungen vor. Der Markt zeigt daher eine enorme Bandbreite: Premium-Tarife von Anbietern wie DKV, Debeka oder AXA erstatten ambulante Psychotherapie ohne Mengenbegrenzung, solange die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem approbierten Psychotherapeuten oder Psychiater durchgeführt wird.
Günstigere Tarife begrenzen auf 10 bis 20 Sitzungen pro Vertragsjahr oder erkennen nur Verhaltenstherapie, aber keine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an. Für Ärzte ist das besonders relevant, weil Burnout, Depression und Angststörungen die häufigsten BU-Ursachen bei Medizinern sind und eine umfassende psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung die Rückkehr zur Arbeit ermöglicht.
Worauf Ärzte beim PKV-Tarif für Psychotherapie besonders achten sollten
Bei der Wahl eines PKV-Tarifs sollten Ärzte das Leistungskapitel Psychotherapie explizit prüfen und nicht nur auf den Preis schauen. Ärzteversichert empfiehlt, Tarife zu bevorzugen, die Psychotherapie ohne Sitzungslimitierung erstatten und Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische und analytische Verfahren gleichermaßen abdecken.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Musterbedingungen und Leistungsrecht
- BaFin – Krankenversicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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