Eine Zahnzusatzversicherung ist für GKV-versicherte Ärzte eine der sinnvollsten Ergänzungen zur Pflichtversicherung. Die GKV erstattet Zahnersatz nur eingeschränkt, bei hochwertigen Implantaten oder umfangreichen Sanierungen entstehen schnell vierstellige Eigenkosten. Gute Zahnzusatztarife erstatten 70 bis 100 Prozent der nicht von der GKV getragenen Kosten. Der frühe Abschluss schützt vor Ausschlüssen durch vorbestehende Schäden.

Hintergrund

Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich in Erstattungshöhe (60 bis 100 Prozent), Jahreshöchstleistung, Wartezeiten (häufig 3 bis 8 Monate) sowie dem Einschluss von Kieferorthopädie für Kinder. Hochwertige Tarife wie DKV Zahnschutz, Allianz ZahnBest oder HanseMerkur ZZV-Premium erstatten auch Implantate und funktionsdiagnostische Maßnahmen. Für GKV-versicherte Ärzte mit regelmäßigen Zahnarztbesuchen lohnt sich ein Tarif mit hoher Grunderstattung und ohne Jahresobergrenze bei Implantaten. Stiftung Warentest testet Zahnzusatztarife regelmäßig und gibt hilfreiche Marktübersichten.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung so früh wie möglich ab, um Wartezeiten und Ausschlüsse zu vermeiden.
  • Achten Sie auf den Einschluss von Implantaten und den Verzicht auf einen Verweiszahn.
  • Vergleichen Sie die Jahreshöchstleistung gestaffelt nach den ersten Versicherungsjahren.
  • Prüfen Sie, ob Kieferorthopädie für Kinder mitversichert ist, falls Sie Familie planen.
  • Ärzteversichert vergleicht Zahnzusatztarife aller führenden Anbieter und empfiehlt die passende Lösung für Sie.

Quellen:

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