Anästhesisten, die in einer Praxis oder einem Ambulanten Operationszentrum (AOZ) tätig sind, benötigen ein Praxisverwaltungssystem (PVS), das operative Dokumentation, Narkoseprotokolle und KV-Abrechnung integriert. Universallösungen decken diese spezifischen Anforderungen oft nicht ausreichend ab. Die Wahl des PVS beeinflusst den administrativen Aufwand erheblich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Spezialisierte Systeme wie MEDISTAR, cgm ALBIS oder Proximed bieten Module für Anästhesiedokumentation
- Narkoseprotokolle müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 630f BGB, landesrechtliche Regelungen)
- Die Schnittstelle zur Krankenhausinformationssystem (KIS) ist bei belegärztlicher Tätigkeit entscheidend
Ausführliche Antwort
Anästhesisten in der Niederlassung oder belegärztlicher Tätigkeit haben spezifische Dokumentationsanforderungen: Prämedikationsgespräch, Risikoaufklärung, Narkoseprotokoll mit Vitalparametern und Medikamentendosierungen sowie Aufwachraumprotokoll. Ein geeignetes PVS muss diese Dokumentation strukturiert abbilden und rechtskonform archivieren können. Systeme wie Priamos Anästhesie oder NACA werden von manchen AOZ genutzt, sind aber nicht mit klassischen KV-Abrechnungsmodulen verzahnt.
Für die KV-Abrechnung benötigen Anästhesisten ein zertifiziertes KBV-Abrechnungsmodul. Marktführer bei niedergelassenen Ärzten sind CGM ALBIS, Medistar und x.comfort. Diese Systeme decken die gängige Fachrichtungsabrechnung ab, erfordern aber gegebenenfalls Zusatzmodule für anästhesiespezifische Dokumentation. Die Kosten für ein vollständiges System inklusive Support liegen bei 150 bis 400 Euro monatlich.
Wer belegärztlich in einer Klinik tätig ist, muss prüfen, ob das Krankenhaus eine Schnittstelle für externe Belegärzte anbietet. Fehlt diese Schnittstelle, entstehen Doppeldokumentationspflichten, die zeitaufwendig und fehleranfällig sind. Moderne Systeme unterstützen HL7- und FHIR-Schnittstellen, die eine bidirektionale Datenübermittlung ermöglichen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Anästhesisten sollten bei der PVS-Auswahl auf die DSGVO-Konformität der Datenhaltung und die Möglichkeit zur revisionssicheren Archivierung achten. Ärzteversichert empfiehlt, die Cyberversicherung der Praxis vor der PVS-Einführung zu überprüfen, da neue digitale Angriffsflächen entstehen können, die im alten Vertrag nicht abgedeckt sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Zertifizierte Praxissoftware
- Bundesärztekammer – Dokumentation und Archivierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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