Unfallchirurgen in Niederlassung oder belegärztlicher Tätigkeit haben komplexe Abrechnungsanforderungen: DGUV-Abrechnung für Berufsgenossenschaftspatienten, EBM-Kassenabrechnung und GOÄ-Privatrechnung laufen parallel. Bildgebungsintegration, OP-Dokumentation und Implantate-Verwaltung sind weitere zentrale Anforderungen. Das richtige PVS spart erheblich Zeit und reduziert Abrechnungsfehler.
Hintergrund
Für Unfallchirurgen geeignete Systeme sind CGM M1 mit Unfallchirurgie-Modul, medistar und Turbomed. Diese bieten: vollständige DGUV-Abrechnung mit Verletzungsartenverfahren (VAV) und Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV), Röntgen- und CT-Integration über PACS-Anbindung, OP-Dokumentationsvorlagen sowie Implantate-Nachverfolgung. Für D-Ärzte (Durchgangsärzte) ist die korrekte Dokumentation des D-Arzt-Berichts direkt im PVS wichtig. Die Abrechnung von Notfallleistungen, ambulanten Operationen und belegärztlichen Eingriffen muss vollständig abgebildet sein.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie die vollständige DGUV-Abrechnung mit aktuellen Abrechnungsziffern für D-Arzt und BG-Kliniken.
- Achten Sie auf eine übersichtliche PACS-Anbindung für Röntgen, CT und MRT.
- Testen Sie die OP-Dokumentationsmodule auf Vollständigkeit für häufige Eingriffe.
- Klären Sie die Implantate-Nachverfolgung für regulatorische Anforderungen.
- Ärzteversichert berät Unfallchirurgen zur passenden Berufshaftpflicht für operative und D-arztliche Tätigkeiten.
Quellen:
- Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie: Qualitätsstandards
- DGUV: Heilbehandlung nach Arbeitsunfall
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: EBM Chirurgie
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