Abrechnungsdienstleister für Ärzte übernehmen die vollständige Abrechnung von Privatpatienten nach GOÄ oder Kassenpatienten nach EBM. Besonders kleinere Praxen ohne eigene Abrechnungsexpertise oder Ärzte mit Belegarzt- und Privatarztpraxis profitieren von ausgelagerten Abrechnungslösungen. Die Kosten werden durch eine höhere Erlösquote und Zeitersparnis oft mehr als kompensiert. Die Auswahl des richtigen Partners ist entscheidend.

Hintergrund

Spezialisierte Abrechnungsdienstleister wie Arzthonorare.de, DR. MED oder privatärztliche Verrechnungsstellen übernehmen die GOÄ-Abrechnung vollständig, inklusive Mahnung und Inkasso. Sie erzielen in der Regel eine höhere Erlösquote als Praxen, die selbst abrechnen, da sie komplexe Ziffernkombinationen und Steigerungsfaktoren optimieren. Die Kosten liegen typischerweise bei 5 bis 8 Prozent des abgerechneten Honorars. Für die Abrechnung kassenärztlicher Leistungen gibt es Dienstleister, die KV-Abrechnungen prüfen und optimieren, aber die eigentliche KV-Abrechnung bleibt beim Arzt.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie die Referenzen und Fachkenntnisse des Dienstleisters in Ihrer Fachrichtung.
  • Achten Sie auf die Datenschutzkonformität bei der Übermittlung von Patientendaten.
  • Vergleichen Sie die Kostenstruktur (Prozentvergütung vs. Pauschale) und die durchschnittlich erzielten Steigerungsfaktoren.
  • Klären Sie Haftungsfragen bei fehlerhaften Abrechnungen vertraglich ab.
  • Ärzteversichert empfiehlt bei der Auslagerung sensibler Prozesse eine Beratung zu Datenschutz- und Haftungsfragen.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →