Die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt es dem Versicherer, Leistungen zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Für Ärzte ist diese Klausel besonders problematisch: Ein Chirurg, der nicht mehr operieren kann, könnte theoretisch als Gutachter tätig sein. Hochwertige BU-Tarife verzichten auf diese Klausel. Ärzte sollten ausschließlich Tarife ohne abstrakte Verweisung abschließen.
Hintergrund
Bei der abstrakten Verweisung darf der Versicherer auf eine Tätigkeit verweisen, die der Versicherte nach seiner Ausbildung und seinen Fähigkeiten ausüben könnte, ohne dabei die bisherige Lebensstellung erheblich einzuschränken. Im Gegensatz dazu darf bei der konkreten Verweisung nur auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die der Versicherte tatsächlich bereits ausübt. Alle hochwertigen BU-Tarife für Ärzte verzichten auf die abstrakte Verweisung und greifen allenfalls auf die konkrete Verweisung zurück. Beim Tarifvergleich muss dieser Punkt explizit geprüft werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schließen Sie ausschließlich BU-Tarife ab, die vollständig auf die abstrakte Verweisung verzichten.
- Prüfen Sie bei bestehenden Policen, ob eine abstrakte Verweisung im Vertrag enthalten ist.
- Achten Sie auf die Definition der Berufsunfähigkeit: Sie sollte auf den zuletzt ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung abstellen.
- Lassen Sie sich von einem auf Ärzte spezialisierten Makler beraten, der die Tarifbedingungen kennt.
- Ärzteversichert vergleicht BU-Tarife ohne abstrakte Verweisung und findet die beste Absicherung für Ihren Arztberuf.
Quellen:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: BU-Versicherung
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung
- Franke und Bornberg: BU-Rating
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