Die ärztliche Aufklärungspflicht betrifft jeden Arzt, der Patienten behandelt. Ohne wirksame Einwilligung des Patienten nach angemessener Aufklärung stellt auch eine medizinisch indizierte Behandlung eine strafbare Körperverletzung dar. Fehlerhafte oder fehlende Aufklärung ist eine der häufigsten Ursachen für Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen Ärzte. Die korrekte Dokumentation ist unverzichtbar.
Hintergrund
Das Patientenrechtegesetz (§ 630e BGB) regelt die ärztliche Aufklärungspflicht umfassend. Der Arzt muss den Patienten verständlich und rechtzeitig über Diagnose, Behandlung, Risiken, Alternativen und Konsequenzen aufklären. Die Aufklärung muss mündlich erfolgen, kann aber durch Aufklärungsbögen ergänzt werden. Die Dokumentation der Aufklärung (Datum, Inhalt, Unterschrift des Patienten) ist zwingend erforderlich. Bei Operationen muss die Aufklärung so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung ohne Druck treffen kann, in der Regel am Vortag. Eine fehlende oder fehlerhafte Aufklärung kann zur Haftung des Arztes führen, auch wenn der Eingriff technisch korrekt durchgeführt wurde.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Verwenden Sie standardisierte, juristisch geprüfte Aufklärungsbögen für häufige Eingriffe.
- Dokumentieren Sie das Aufklärungsgespräch ausführlich in der Patientenakte.
- Führen Sie Aufklärungsgespräche immer persönlich durch, nie nur durch MFA.
- Schulen Sie sich und Ihr Team regelmäßig zu den aktuellen Anforderungen der Aufklärungspflicht.
- Ärzteversichert stellt sicher, dass Ihre Berufshaftpflichtversicherung auch Aufklärungsfehler vollständig abdeckt.
Quellen:
- Gesetze im Internet: § 630e BGB
- Bundesärztekammer: Patientenrechtegesetz
- Gutachterkommission: Aufklärungsfehler
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