Das ärztliche Versorgungswerk ist die berufsständische Pflichtversicherung für Ärzte und ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung. Die Mitgliedschaft ist für alle approbierten Ärzte verpflichtend, die der Ärztekammer eines Bundeslandes angehören. Das Versorgungswerk bietet Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenversorgung. Die Leistungen sind in der Regel besser als die gesetzliche Rente.

Hintergrund

In Deutschland gibt es 18 ärztliche Versorgungswerke auf Landesebene, die von den Landesärztekammern verwaltet werden. Jeder approbierte Arzt zahlt Pflichtbeiträge in Höhe des Rentenbeitrags, also 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens (2025), bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Niedergelassene Ärzte zahlen den vollen Beitrag selbst, Angestellte teilen ihn hälftig mit dem Arbeitgeber. Im Gegenzug erwerben Ärzte Anwartschaften auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. Die Renditeergebnisse der Versorgungswerke übertreffen langfristig meist die gesetzliche Rente. Ergänzende private Altersvorsorge ist dennoch sinnvoll.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Melden Sie sich nach der Approbation automatisch beim Versorgungswerk Ihres Bundeslandes an.
  • Prüfen Sie, ob eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden muss.
  • Ergänzen Sie das Versorgungswerk durch private Altersvorsorge, um Versorgungslücken zu schließen.
  • Achten Sie bei einem Bundeslandwechsel auf die Übertragung der Anwartschaften.
  • Ärzteversichert berät Sie, wie Sie das Versorgungswerk optimal in Ihre Gesamtstrategie für die Altersvorsorge einbinden.

Quellen:

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