Jeder Arzt braucht eine eigenständige Altersvorsorge, unabhängig davon, ob er angestellt oder selbstständig tätig ist. Das ärztliche Versorgungswerk deckt zwar die Basisrente ab, reicht aber allein nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Wer früh zusätzlich spart, profitiert vom Zinseszinseffekt und schützt sich vor Versorgungslücken.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Alle approbierten Ärzte sind Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk ihres Bundeslandes
- Die Versorgungswerk-Rente ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung, deckt aber oft nur 50 bis 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens ab
- Ergänzende Vorsorge ist ab dem ersten Berufsjahr sinnvoll
Ausführliche Antwort
Ärzte sind kraft Gesetzes Mitglied im zuständigen ärztlichen Versorgungswerk und zahlen Pflichtbeiträge, die sich am Einkommen orientieren. Der Regelpflichtbeitrag beträgt in den meisten Versorgungswerken 17 bis 18 Prozent des ärztlichen Einkommens, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2025: 96.600 Euro West). Gleichzeitig sind Ärzte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit.
Die Versorgungswerk-Rente enthält neben der Altersrente auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen. Dennoch zeigen Berechnungen, dass die prognostizierte Rente bei vielen Ärzten unter 50 Prozent des letzten Bruttoeinkommens liegt. Wer ein monatliches Bruttoeinkommen von 10.000 Euro hatte, benötigt im Ruhestand etwa 6.000 bis 7.000 Euro netto, um den Lebensstandard zu halten.
Ergänzende Säulen der Altersvorsorge sind Direktversicherungen, Rürup-Renten (Basisrente), fondsgebundene Lebensversicherungen sowie Immobilien und kapitalmarktorientierte Anlagen. Selbstständige Ärzte können Rürup-Beiträge 2025 bis zu 29.344 Euro steuerlich geltend machen (100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig).
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Das Versorgungswerk allein reicht für die meisten Ärzte nicht aus. Ärzteversichert hilft dabei, eine individuelle Vorsorgestrategie zu entwickeln, die Steuervorteile, Risikostreuung und das persönliche Rentenalter berücksichtigt, damit der Ruhestand finanziell gesichert ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Bundesministerium der Finanzen – Rürup-Rente
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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