Ambulante Leistungen in der PKV umfassen alle ärztlichen Behandlungen außerhalb einer stationären Krankenhausaufnahme, also Arztbesuche, Laboruntersuchungen, diagnostische Maßnahmen und ambulante Operationen. Sie bilden den Kern der privaten Krankenversicherung und sind für jeden PKV-Vollversicherten enthalten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ambulante Leistungen sind in jedem PKV-Vollversicherungstarif standardmäßig enthalten und werden nach GOÄ erstattet
  • Die Erstattungshöhe variiert je nach Tarif: Einige Tarife erstatten bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, andere nur den Einfachsatz
  • Zuatzbausteine für ambulante Leistungen sind für GKV-versicherte Personen sinnvoll, die über den GKV-Standard hinausgehen möchten

Ausführliche Antwort

Für PKV-Vollversicherte (Ärzte sind häufig PKV-versichert) werden ambulante Arztkosten vom Versicherer erstattet, nachdem der Arzt die Rechnung nach GOÄ gestellt hat. Die meisten Vollversicherungstarife erstatten bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, was dem Standardsatz für Privatpatienten entspricht. Bei einigen Budgettarifen ist die Erstattung auf den einfachen GOÄ-Satz begrenzt, was bei Facharztkonsultationen oder Spezialleistungen zu erheblichen Eigenanteilen führen kann.

Für GKV-Versicherte sind ambulante Leistungen in der GKV gedeckt, aber auf den gesetzlichen Leistungskatalog beschränkt. Wer mehr Wahlmöglichkeiten beim Arzt, Chefarztbehandlung oder Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs (bestimmte Präventionsleistungen, Reiseimpfungen, individuelle Gesundheitsleistungen/IGeL) wünscht, kann eine private Zusatzversicherung für ambulante Leistungen abschließen.

Ambulante Zusatzversicherungen kosten je nach Leistungsumfang zwischen 30 und 150 Euro monatlich und erstatten unter anderem Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen, alternative Heilmethoden oder ergänzende Diagnostik. Für GKV-versicherte Familienmitglieder von Ärzten kann eine ambulante Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte als PKV-Versicherte profitieren von ihrem Versicherungsschutz, sollten aber regelmäßig prüfen, ob ihr Tarif noch zeitgemäß ist. Ärzteversichert empfiehlt, insbesondere nach der GOÄ-Reform 2026 alle PKV-Tarife auf die Erstattungsfähigkeit neuer Leistungspositionen zu prüfen und ggf. den Tarif anzupassen.

Quellen und weiterführende Informationen

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