Anästhesisten gehören zu den Ärzten mit dem höchsten Haftungsrisiko. Komplikationen bei der Narkoseeinleitung, fehlerhafte Beatmung oder Medikamentenfehler können zu schwerwiegenden Dauerschäden oder tödlichen Ausgängen führen. Standard-Berufshaftpflichtversicherungen decken anästhesiologische Tätigkeiten oft nicht vollständig ab. Eine auf die Anästhesie spezialisierte Haftpflichtversicherung ist für jede Praxis und jeden Honoraranästhesisten unverzichtbar.
Hintergrund
Anästhesiologische Schadenfälle zeichnen sich durch hohe Schadenssummen aus, da bleibende Hirnschäden oder der Tod des Patienten jahrzehntelange Rentenzahlungen nach sich ziehen können. Die erforderliche Deckungssumme für Anästhesisten liegt in der Regel bei mindestens 5 Millionen Euro pro Schadensfall. Spezialisierte Versicherungslösungen von Anbietern wie Ecclesia, Funk oder HDI berücksichtigen die besonderen Risikoausprägungen der Anästhesiologie: regionale Anästhesieverfahren, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie. Honoraranästhesisten müssen zudem prüfen, ob die Versicherung der auftraggebenden Praxis sie mitversichert.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schließen Sie eine auf Anästhesiologie spezialisierte Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme ab.
- Prüfen Sie als Honoraranästhesist, ob eine eigene Police notwendig ist oder ob die Praxis Sie mitversichert.
- Achten Sie auf den Einschluss aller ausgeübten Verfahren (Regionalanästhesie, Analgosedierung, Intensivmedizin).
- Klären Sie die Rückwärtsdeckung für Schäden, die erst Jahre nach dem Eingriff geltend gemacht werden.
- Ärzteversichert ist auf ärztliche Berufshaftpflicht spezialisiert und findet die passende Anästhesie-Haftpflicht für Ihre Tätigkeit.
Quellen:
- Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin: Leitlinien
- Bundesärztekammer: Berufshaftpflicht
- Ecclesia: Ärztliche Berufshaftpflicht
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