Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) bietet Ärzten eine attraktive Beschäftigungsform zwischen Anstellung und Selbstständigkeit. Angestellte MVZ-Ärzte profitieren von einem planbaren Gehalt, geregelten Arbeitszeiten und geringem unternehmerischem Risiko. Gleichzeitig entfällt die finanzielle Verantwortung für eine eigene Praxis. Die Anstellung im MVZ ist besonders für Ärzte attraktiv, die Familie und Beruf vereinbaren möchten.
Hintergrund
MVZ wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführt und ermöglichen Ärzte verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach. Die Anstellung im MVZ unterliegt dem Arbeitsrecht, der Arzt erhält ein Festgehalt und kann zusätzliche Vergütungsanteile vereinbaren. Aus versicherungsrechtlicher Sicht ist wichtig: Die Berufshaftpflicht deckt das MVZ als Träger ab, nicht zwingend den einzelnen Arzt persönlich. Eine eigene Berufshaftpflicht kann dennoch sinnvoll sein. Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben persönliche Verantwortung des angestellten Arztes.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie im MVZ-Vertrag, wer die Berufshaftpflicht trägt und ob Sie persönlich abgedeckt sind.
- Verhandeln Sie Vergütungsstrukturen, die fixe und leistungsabhängige Anteile kombinieren.
- Schließen Sie trotz Anstellung eine eigene BU-Versicherung ab, da der Arbeitgeber im Krankheitsfall keine langfristige Einkommensabsicherung bietet.
- Klären Sie die Regelungen zur Nebentätigkeit, falls Sie belegärztlich oder gutachterlich tätig sein möchten.
- Ärzteversichert berät angestellte MVZ-Ärzte zu den notwendigen persönlichen Versicherungslösungen.
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: MVZ-Zulassung
- Bundesärztekammer: MVZ-Rechtsformen
- Marburger Bund: Arbeitsrecht für MVZ-Ärzte
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