Jeder niedergelassene Arzt, der Mitarbeiter anstellt, benötigt eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung. Diese schützt vor Schadensersatzansprüchen von Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Praxis einen Personenschaden erleiden, der nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflicht für jeden Arbeitgeber: ohne Arbeitgeberhaftpflicht drohen ungedeckte Schadensersatzforderungen
- Abdeckung bei Personenschäden von Mitarbeitern außerhalb des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes
- Meist als Baustein in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten
Ausführliche Antwort
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern ab. Jedoch gibt es Schadenszenarien, in denen Mitarbeiter ihren Arbeitgeber direkt in Regress nehmen können: etwa wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wenn der Schaden außerhalb des versicherten Arbeitswegs eintritt oder wenn immaterielle Schadenersatzansprüche gestellt werden. Hier greift die Arbeitgeberhaftpflicht.
In der Praxis ist die Arbeitgeberhaftpflicht häufig als Erweiterungsbaustein in der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung integriert. Praxisinhaber sollten explizit prüfen, ob dieser Baustein in ihrer Betriebshaftpflichtpolice enthalten ist, da er in manchen Standardtarifen fehlt. Die empfohlenen Deckungssummen liegen bei mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Für Gemeinschaftspraxen oder Praxen mit mehr als zehn Mitarbeitern empfiehlt sich zudem eine Erhöhung der Deckungssumme auf 5 bis 10 Millionen Euro, da bei Personenschäden mit Dauerfolgen erhebliche Rentenleistungen anfallen können, die die Standardsummen schnell überschreiten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber sollten ihre Betriebshaftpflichtpolice jährlich auf ausreichende Deckung prüfen, insbesondere wenn sich die Mitarbeiterzahl ändert. Ärzteversichert analysiert bestehende Policen und empfiehlt passgenaue Lösungen für Praxen jeder Größe.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Arbeitgeberpflichten
- GDV – Betriebshaftpflicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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