Jeder Arzt als Praxisinhaber und Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, umfassende Arbeitsschutzmaßnahmen für sein Personal umzusetzen. Das Arbeitsschutzgesetz, die DGUV-Vorschriften und Berufsgenossenschaftliche Regelungen stellen konkrete Anforderungen. Verstöße können zu Bußgeldern, Betriebsuntersagungen und Regressforderungen führen. Viele Praxisinhaber unterschätzen diese Pflichten erheblich.

Hintergrund

In der Arztpraxis gelten folgende Arbeitsschutzpflichten: Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten, Unterweisungen des Personals mindestens jährlich, Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrillen), Nadelstichverletzungsvorbeugung nach der TRBA 250, Hautschutzplan, ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze und Lärmschutz. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist zuständige Unfallversicherung und bietet umfangreiche Beratungsangebote. Praxen ab einem bestimmten Mitarbeiterzahl müssen einen Betriebsarzt hinzuziehen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Führen Sie eine vollständige Gefährdungsbeurteilung durch und dokumentieren Sie diese.
  • Unterweisen Sie Ihr Personal mindestens jährlich und halten Sie die Nachweise vor.
  • Kontaktieren Sie die BGW für kostenlose Beratungsangebote zu Arbeitsschutspflichten.
  • Stellen Sie sicher, dass Stichverletzungsmeldeformulare im Praxisalltag bekannt und verfügbar sind.
  • Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungslösungen, die Arbeitsschutzrisiken in Ihrer Praxis abdecken.

Quellen:

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