Jeder Praxisinhaber, der eine Medizinische Fachangestellte (MFA) beschäftigt, muss einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen. Das Nachweisgesetz schreibt die schriftliche Fixierung der wesentlichen Arbeitsbedingungen vor. Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag schützt vor Rechtsstreitigkeiten und klärt Erwartungen von Anfang an. Viele Praxisinhaber nutzen veraltete oder unvollständige Musterverträge.

Hintergrund

Der Arbeitsvertrag für MFA muss folgende Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift der Parteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung (Tarifvertrag für MFA oder abweichende Vereinbarung), Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen sowie Hinweise auf anwendbare Tarifverträge. Der Manteltarifvertrag für MFA wird von der KBV und dem VmF ausgehandelt und regelt Mindeststandards. Verstöße gegen das Nachweisgesetz können zu Bußgeldern führen. Seit der Novellierung 2022 müssen Arbeitsverträge deutlich umfangreichere Informationen enthalten.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Verwenden Sie aktuelle Musterarbeitsverträge Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung oder KBV.
  • Beachten Sie die aktuellen Tarifgehälter nach dem MFA-Manteltarifvertrag als Mindeststandard.
  • Klären Sie Probezeit, Überstundenregelungen und Urlaubsanspruch schriftlich.
  • Lassen Sie Verträge bei Unklarheiten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
  • Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung für Praxisinhaber zur Absicherung bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten.

Quellen:

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