Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, also auch für MFA und angestellte Ärzte in Praxen. Als Arbeitgeber ist jeder Praxisinhaber verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen einzuhalten. Verstöße können arbeitsrechtliche und ordnungswidrigkeitsrechtliche Folgen haben. Gerade in Praxen mit Überarbeitung oder häufigen Überstunden ist das Thema praxisrelevant.

Hintergrund

Das ArbZG sieht eine werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden vor, die auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 6 Monaten der Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird. Mindestruhezeit beträgt 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten Pause Pflicht. Für Nacht- und Schichtarbeit gelten besondere Regelungen. Praxisinhaber selbst als Selbstständige sind nicht an das ArbZG gebunden. Angestellte Ärzte im MVZ oder als Assistenten unterliegen jedoch dem ArbZG vollumfänglich.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Dokumentieren Sie die Arbeitszeiten Ihrer MFA und angestellten Ärzte systematisch.
  • Stellen Sie sicher, dass Überstunden rechtszeitig ausgeglichen oder vergütet werden.
  • Prüfen Sie, ob Bereitschaftsdienstregelungen im Rahmen des ArbZG zulässig sind.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Pflichten zur Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des BAG (2022).
  • Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung für Praxisinhaber, die bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen schützt.

Quellen:

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