Jeder Arzt, der ins Ausland reist, ob privat, zum Kongress oder im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, sollte eine Auslandskrankenversicherung haben. Die PKV deckt Behandlungskosten im Ausland oft nur eingeschränkt ab, und die GKV übernimmt außerhalb der EU in der Regel gar keine Leistungen. Eine separate Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke und sichert auch teure Rücktransporte ab.
Hintergrund
Standard-PKV-Tarife erstatten Auslandsbehandlungen oft nur in Höhe der deutschen Sätze, nicht der tatsächlich anfallenden lokalen Kosten. GKV-Versicherte haben außerhalb der EU-Sozialversicherungsabkommen keinen Versicherungsschutz. Auslandskrankenversicherungen von HanseMerkur, ERGO, DKV oder Allianz Assistance decken medizinische Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte weltweit ab. Für Ärzte im Entwicklungshelfer-Einsatz oder in humanitären Organisationen gibt es spezielle Gruppenverträge. Jahresreiseschutz ist für Ärzte mit häufigen Auslandsreisen deutlich günstiger als Einzeltarife.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schließen Sie einen Jahresreiseschutz ab, wenn Sie mehrmals jährlich ins Ausland reisen.
- Achten Sie auf eine hohe Deckungssumme und den Einschluss medizinisch notwendiger Rücktransporte.
- Prüfen Sie für Langzeitaufenthalte über 6 Wochen, ob Ihr Tarif diese abdeckt.
- Klären Sie für humanitäre oder entwicklungspolitische Einsätze die Deckung in Krisengebieten.
- Ärzteversichert berät Sie zur passenden Auslandskrankenversicherung für Ihren spezifischen Einsatzbereich.
Quellen:
- Auswärtiges Amt: Gesundheitsversorgung im Ausland
- Stiftung Warentest: Auslandskrankenversicherung Jahresschutz
- ERGO Reiseversicherung: Ärzte und Reisen
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