Ein Auszahlungsplan im Ruhestand ist für jeden Arzt relevant, der neben der Versorgungswerksrente weiteres Kapitalvermögen aufgebaut hat und dieses systematisch entsparen möchte. Ohne strukturierten Plan besteht das Risiko, zu früh oder zu langsam zu entsparen und das Vermögen nicht optimal zu nutzen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Entsparphase beginnt typischerweise mit Renteneintritt zwischen 65 und 70 Jahren
  • Sichere Entnahmerate: 3,0 bis 3,5 % des Depotwerts jährlich ermöglicht statistisch lebenslanges Kapital
  • Kombination aus Versorgungswerksrente und Kapitalentnahme muss steuerlich und sozialversicherungsrechtlich abgestimmt werden

Ausführliche Antwort

Ärzte, die über die Versorgungswerksrente hinaus ein Wertpapierdepot, Immobilienvermögen oder Versicherungsverträge aufgebaut haben, brauchen einen Entnahmeplan, der die verschiedenen Quellen koordiniert. Die Faustregel der sicheren Entnahmerate besagt: Wer jährlich 3 bis 3,5 % des Gesamtdepots entnimmt, hat bei einem gut diversifizierten Portfolio eine hohe statistische Wahrscheinlichkeit, das Kapital über 30 Jahre nicht aufzubrauchen.

Konkret bedeutet das: Bei einem Depot von 800.000 Euro sind jährliche Entnahmen von 24.000 bis 28.000 Euro (2.000 bis 2.300 Euro monatlich) langfristig tragbar. Hinzu kommt die Versorgungswerksrente von typischerweise 3.500 bis 5.500 Euro brutto monatlich, sodass viele Ärzte im Ruhestand ein Gesamtbruttoeinkommen von 5.500 bis 7.800 Euro monatlich erreichen können.

Die steuerliche Behandlung der Entnahmen ist komplex: Kursgewinne aus dem Depot unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), während die Versorgungswerksrente dem Ertragsanteil nach § 22 EStG unterliegt. Eine frühzeitige Steuerplanung, die beide Einnahmequellen koordiniert, kann mehrere Tausend Euro jährlich einsparen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, den Auszahlungsplan gemeinsam mit einem auf Ärzte spezialisierten Finanzberater zu erstellen. Versicherungsverträge mit Auszahlungsoption (z. B. Basisrente, fondsgebundene Rentenversicherung) müssen in den Gesamtplan integriert werden, damit keine Überversorgung mit gleichzeitig ineffizienter Entnahme entsteht.

Quellen und weiterführende Informationen

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