Arztpraxen, die MFA ausbilden, tragen als Ausbildungsbetriebe besondere Verantwortung für den Versicherungsschutz ihrer Auszubildenden. Azubis sind über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unfallversichert. Krankenversicherung läuft über die GKV als Pflichtversicherung. Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Pflichten erfüllt werden.

Hintergrund

MFA-Auszubildende unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung (BGW), die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abdeckt. Die Krankenversicherung ist über die GKV Pflicht, der Beitrag wird hälftig vom Azubi und Arbeitgeber getragen. Die Rentenversicherungspflicht besteht ebenfalls. Praxisinhaber sollten darüber hinaus prüfen, ob die Betriebshaftpflichtversicherung auch Schäden durch Auszubildende abdeckt und ob Fehler von Azubis bei der Behandlungshaftpflicht mitversichert sind. Ergänzend empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung für den Ausbildungsbetrieb, die Haftungsrisiken aus Azubi-Tätigkeiten einschließt.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Melden Sie neue Auszubildende unverzüglich bei der BGW und den Sozialversicherungsträgern an.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht Schäden durch Auszubildende vollständig einschließt.
  • Stellen Sie sicher, dass Azubis nur unter Aufsicht eigenständig tätig sind und entsprechend versichert sind.
  • Unterweisen Sie Auszubildende im Arbeitsschutz und dokumentieren Sie die Einweisungen.
  • Ärzteversichert prüft für Praxen mit Ausbildungsplatz, ob alle relevanten Versicherungsbausteine vorhanden sind.

Quellen:

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