Barrierefreiheit in der Arztpraxis ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern zunehmend auch rechtlich gefordert. Das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzen klare Anforderungen. Arztpraxen, die Umbaumaßnahmen planen, müssen die Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigen. Für Patienten mit Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderungen oder anderen Einschränkungen ist Barrierefreiheit ein entscheidender Faktor bei der Praxiswahl.

Hintergrund

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Landesbauordnungen stellen Anforderungen an die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude. Für Arztpraxen bedeutet das: stufenloser Eingang oder Rampe, ausreichend breite Türen für Rollstuhlfahrer (mindestens 90 cm), barrierefreie Sanitäranlagen, ausreichend Bewegungsfläche im Wartebereich und an der Rezeption sowie kontrastreiche Beschilderung. Bei Neubau oder umfangrendem Umbau sind die Landesbauordnungen verpflichtend. Förderprogramme der KfW und der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen barrierefreie Umbaumaßnahmen finanziell.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Lassen Sie eine Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit Ihrer Praxis durch einen zertifizierten Fachplaner durchführen.
  • Nutzen Sie KfW-Förderprogramme für altersgerechtes Umbauen bei Umbaumaßnahmen.
  • Prüfen Sie, ob Ihre KV Zuschüsse für Barrierefreiheitsmaßnahmen bietet.
  • Informieren Sie Patienten über vorhandene und geplante Barrierefreiheitsmaßnahmen auf Ihrer Praxiswebsite.
  • Ärzteversichert berät Praxisinhaber bei Umbauvorhaben zu passenden Versicherungslösungen wie der Bauherrenhaftpflicht.

Quellen:

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