Jeder Arzt, der eine Praxis neu baut, umbaut oder ein Privatgebäude errichtet, ist als Bauherr für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehen. Das gilt auch, wenn der Arzt selbst keine handwerklichen Tätigkeiten ausführt. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Ohne sie droht eine persönliche Haftung ohne Begrenzung.
Hintergrund
Als Bauherr haftet der Arzt für Schäden, die durch das Bauvorhaben an Dritten entstehen: ein Passant wird durch heruntergefallenes Baumaterial verletzt, ein Nachbargebäude wird beschädigt, ein Handwerker erleidet einen Unfall durch mangelhaft gesicherte Baustellenbereiche. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die im Rahmen des Baus entstehen. Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung schließt Bauherrenhaftpflicht in der Regel aus oder nur für kleinere Vorhaben ein. Für größere Bauprojekte ist eine separate Police erforderlich.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schließen Sie eine Bauherrenhaftpflicht ab, bevor der erste Spatenstich erfolgt.
- Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht kleine Bauvorhaben mitabdeckt oder ob eine separate Police nötig ist.
- Achten Sie auf ausreichende Deckungssummen bei größeren Bauvorhaben (mindestens 5 Millionen Euro).
- Klären Sie, ob die Versicherung auch den Abriss und Rückbau abdeckt.
- Ärzteversichert findet für Ihren Praxisneubau oder Privatbau die passende Bauherrenhaftpflicht zu günstigen Konditionen.
Quellen:
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Bauherrenhaftpflicht
- Stiftung Warentest: Bauherrenhaftpflicht
- Bundesministerium für Wohnen: Baurecht
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