Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die ihre Patienten stationär im Krankenhaus behandeln. Die belegärztliche Abrechnung unterscheidet sich von der ambulanten Abrechnung und der Krankenhausabrechnung. Belegärzte rechnen ihre eigenen ärztlichen Leistungen direkt mit den Patienten oder deren Krankenversicherung ab, während das Krankenhaus die Hotelleistungen gesondert abrechnet. Das Modell ist besonders in der Chirurgie, Gynäkologie und Orthopädie verbreitet.
Hintergrund
Für Kassenpatienten rechnen Belegärzte nach den EBM-Belegarztziffern über die KV ab. Für Privatpatienten und Selbstzahler gilt die GOÄ. Die belegärztliche Abrechnung ist aufwendiger als die rein ambulante, da sie Krankenhausaufenthalte, OP-Leistungen und Nachsorge umfasst. Besondere Anforderungen gelten beim Belegarztvertrag mit dem Krankenhaus und bei der Dokumentation der durchgeführten Eingriffe. Für Belegärzte ist eine Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckung für stationäre Eingriffe besonders wichtig.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie die spezifischen EBM-Belegarztziffern und deren korrekte Anwendung.
- Klären Sie mit dem Krankenhaus, welche Leistungen über den Belegarzt und welche über das Haus abgerechnet werden.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Berufshaftpflicht belegärztliche Tätigkeiten explizit einschließt.
- Nutzen Sie spezialisierte Abrechnungsdienstleister mit Erfahrung in der Belegarztabrechnung.
- Ärzteversichert berät Belegärzte zur passenden Berufshaftpflicht mit belegärztlichem Tätigkeitsschwerpunkt.
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Belegarzt-Abrechnung
- Bundesärztekammer: Belegarztwesen
- Deutsche Krankenhausgesellschaft: Belegarztmodell
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