Bei der Beratung zu Versicherungsprodukten ist der Versicherungsvermittler nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet, die Beratung zu dokumentieren. Die Beratungsdokumentation schützt den Arzt als Kunden, indem sie nachweist, welche Informationen, Empfehlungen und Gründe für einen Versicherungsabschluss genannt wurden. Sie ist gleichzeitig ein Schutz des Beraters vor ungerechtfertigten Vorwürfen.

Hintergrund

§ 61 VVG verpflichtet Versicherungsvermittler, den Kunden vor Vertragsschluss zu befragen, zu beraten und die Beratung zu dokumentieren. Die Dokumentation muss die ermittelten Bedürfnisse und Wünsche des Kunden, die gegebenen Empfehlungen und deren Begründung enthalten. Ärzte sollten die Beratungsdokumentation aufbewahren, da sie im Streitfall beweisrelevant ist. Bei späteren Deckungsstreitigkeiten kann eine fehlende oder lückenhafte Dokumentation zu einem Beratungsfehleranspruch gegen den Vermittler führen. Unabhängige Makler wie Ärzteversichert sind zur besonders umfangreichen Beratungsdokumentation verpflichtet.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Bestehen Sie auf einer vollständigen Beratungsdokumentation vor jedem Versicherungsabschluss.
  • Bewahren Sie alle Beratungsprotokolle sicher auf, sie können bei Leistungsstreitigkeiten wichtig sein.
  • Prüfen Sie die Dokumentation auf Vollständigkeit: Ihre Wünsche, die Empfehlungen und deren Begründung müssen enthalten sein.
  • Reklamieren Sie fehlende oder unvollständige Dokumentationen bei Ihrem Berater.
  • Ärzteversichert erstellt für jeden Beratungsvorgang eine lückenlose Dokumentation nach VVG-Standard.

Quellen:

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