Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist eine Kooperationsform, bei der zwei oder mehr Ärzte gemeinsam eine Praxis betreiben, Räumlichkeiten und Personal teilen und gemeinsam abrechnen. Ärzte, die die wirtschaftlichen und organisatorischen Vorteile einer Gemeinschaft nutzen möchten, ohne auf Eigenständigkeit zu verzichten, profitieren von diesem Modell. Die BAG ist die häufigste Kooperationsform im deutschen Arztbereich.

Hintergrund

In einer BAG teilen die beteiligten Ärzte Betriebskosten, Personal und ggf. Patienten. Die Abrechnung erfolgt gemeinsam über eine gemeinsame Zulassung bei der KV. Rechtlich handelt es sich meist um eine GbR oder PartGmbB. Voraussetzung ist eine ärzterechtliche Genehmigung der KV. Zulässig ist die BAG innerhalb derselben Arztgruppe oder in bestimmten fachübergreifenden Konstellationen. Wichtig: Die Berufshaftpflichtversicherung muss die Gemeinschaft und alle beteiligten Ärzte einschließen. Gesellschaftsvertrag und interne Regelungen zur Gewinnverteilung sind unverzichtbar.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag der BAG durch einen Fachanwalt für Arztrecht prüfen.
  • Klären Sie die Haftungsverteilung zwischen den BAG-Partnern schriftlich.
  • Stellen Sie sicher, dass die Berufshaftpflicht alle Partner in der Gemeinschaft absichert.
  • Regeln Sie Exit-Szenarien (Ausscheiden eines Partners) bereits im Gesellschaftsvertrag.
  • Ärzteversichert berät BAG-Gründer zu allen relevanten Versicherungslösungen für die Gemeinschaftspraxis.

Quellen:

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