Das ärztliche Berufsgericht ist das berufsständische Gericht für Ärzte, das Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung sanktioniert. Es wird tätig, wenn ein Arzt gegen standesrechtliche Pflichten verstoßen hat. Jeder approbierte Arzt kann Gegenstand eines Berufsgerichtsverfahrens werden. Die möglichen Sanktionen reichen von einer Rüge bis zum zeitweisen Entzug der Approbation.
Hintergrund
Berufsgerichte für Ärzte sind bei den Ärztekammern der Länder angesiedelt. Das Verfahren wird eingeleitet, wenn die Ärztekammer einen hinreichenden Verdacht auf einen berufsordnungsrechtlichen Verstoß sieht. Mögliche Sanktionen sind: Warnung, Rüge, Geldstrafe bis zu 50.000 Euro und in schweren Fällen der zeitweise Entzug der Approbation. Häufige Verfahrensgründe sind: Behandlungsfehler mit berufsordnungsrechtlichen Aspekten, Verstöße gegen Werbebeschränkungen, unzulässige Zuweisungen, Verletzung der Schweigepflicht und Verstöße gegen das Antikorruptionsgesetz. Im Verfahren hat der betroffene Arzt Recht auf rechtliches Gehör und anwaltliche Vertretung.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Beauftragen Sie bei Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens unverzüglich einen Fachanwalt für Arztrecht.
- Kooperieren Sie vollständig mit der Ärztekammer und reichen Sie alle angeforderten Unterlagen fristgerecht ein.
- Bewahren Sie alle Behandlungsdokumentationen lückenlos auf, sie sind Ihr wichtigstes Verteidigungsmittel.
- Sorgen Sie für eine Rechtsschutzversicherung, die Berufsgerichtsverfahren einschließt.
- Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung mit Strafrechts- und Berufsrechtsschutz für Ärzte.
Quellen:
- Bundesärztekammer: Berufsgerichtsverfahren
- Musterberufsordnung für Ärzte: Sanktionen
- Deutsches Ärzteblatt: Berufsrecht
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