Jeder Arzt, der Patienten behandelt, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist die wichtigste Versicherung für Mediziner überhaupt. Behandlungsfehler können zu Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen in Millionenhöhe führen. Ohne ausreichende Haftpflichtdeckung ist die wirtschaftliche Existenz eines Arztes bei einem schwerwiegenden Schaden bedroht. Die KV schreibt den Nachweis einer Haftpflicht für die Zulassung vor.

Hintergrund

Die ärztliche Berufshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden, die durch Behandlungsfehler entstehen. Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro je Schadensfall betragen, für risikoreiche Fachrichtungen wie Anästhesie, Chirurgie oder Geburtshilfe 5 bis 10 Millionen Euro. Wichtige Tarifmerkmale sind: Nachhaftung nach Vertragsende, Rückwärtsdeckung für unbekannte Vorschäden, Einschluss von Privatbehandlungen und optionaler Tätigkeiten (Honorararzttätigkeit, Gutachten). Spezialisierte Versicherungsmakler wie Ärzteversichert kennen die arztspezifischen Anforderungen und finden die optimale Deckung.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Schließen Sie eine Berufshaftpflicht spätestens mit Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit ab.
  • Wählen Sie Deckungssummen passend zu Ihrem Fachgebiet und Ihren Tätigkeiten.
  • Prüfen Sie den Einschluss aller ausgeübten Tätigkeiten (Praxis, Belegarzt, Honorararzt, Gutachten).
  • Überprüfen Sie Ihren Tarif bei jeder Tätigkeitsveränderung auf Anpassungsbedarf.
  • Ärzteversichert ist spezialisierter Versicherungsmakler für Ärzte und findet die passende Berufshaftpflicht für Ihre individuelle Situation.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →