Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein Zusatzleistungspaket, das Praxisinhaber ihren Angestellten anbieten können. Sie verbessert die Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter, dient als attraktives Benefit bei der Personalgewinnung und kann steuerlich günstig gestaltet werden. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel bei MFAs ist sie ein wirksames Bindungsinstrument.
Das Wichtigste auf einen Blick
- bKV verbessert die Gesundheitsversorgung von Praxismitarbeitern und stärkt die Mitarbeiterbindung
- Beiträge bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei
- Für Praxen ab 3 bis 5 Mitarbeitern sind Gruppentarife ohne Gesundheitsprüfung verfügbar
Ausführliche Antwort
Die betriebliche Krankenversicherung wird vom Praxisinhaber als Arbeitgeber abgeschlossen und finanziert. Sie umfasst typischerweise Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Naturheilkunde oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Für Mitarbeiter ist die bKV ein spürbares Plus, ohne dass sie selbst Beiträge zahlen müssen.
Steuerlich können Arbeitgeber die Beiträge als Betriebsausgaben abziehen. Für Arbeitnehmer gilt: Sachleistungen bis 600 Euro pro Jahr sind nach § 8 Abs. 2 EStG steuerfrei, sofern der Gesamtbetrag aller Sachbezüge diese Grenze nicht überschreitet. Für größere Gruppen ab 5 Mitarbeitern bieten Versicherer Kollektivtarife ohne individuelle Gesundheitsprüfung an, was die Administration erheblich vereinfacht.
Arztpraxen profitieren von der bKV auch in Bezug auf das Arbeitgeberimage: MFAs, die gute Zusatzleistungen erhalten, sind zufriedener und wechseln seltener. In Regionen mit Mangel an qualifizierten MFAs kann die bKV ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Arbeitgebern sein. Führende Anbieter für bKV-Gruppentarife sind u. a. ERGO, AXA, Allianz und Ottonova.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Bei der Einführung einer bKV sollte die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sorgfältig geprüft werden. Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu passenden bKV-Gruppenkonzepten für ihre Mitarbeiter und hilft, steuerliche Vorteile vollständig auszuschöpfen.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Betriebliche Krankenversicherung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Sachbezugsfreigrenze
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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