Jede Arztpraxis, die qualifiziertes Personal langfristig binden möchte, profitiert von einer Betriebsrente für Mitarbeiter. Sie ist ein kosteneffizienter Benefit, der dem Fachkräftemangel entgegenwirkt und gleichzeitig steuerliche Vorteile für Praxisinhaber bietet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Mitarbeiter haben seit 2001 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in die bAV
- Arbeitgeber sind seit 2019 verpflichtet, 15 Prozent Zuschuss bei Entgeltumwandlung zu zahlen
- Betriebsrente ist ein wirkungsvolles Bindungsinstrument für MFA und Praxismanager
Ausführliche Antwort
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gibt jedem Mitarbeiter seit 2001 das Recht auf Entgeltumwandlung bis zu 3.624 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Seit dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber bei neuen Entgeltumwandlungsverträgen mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Pflichtbeitrag hinzugeben. Bei freiwilligen Arbeitgeberbeiträgen, die über diesen Pflichtanteil hinausgehen, stärkt die Praxis ihre Attraktivität als Arbeitgeber erheblich.
Die häufigste Durchführungsform in Arztpraxen ist die Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab, zahlt die Beiträge und überträgt die Police bei Ausscheiden oder Renteneintritt auf den Mitarbeiter. Die Verwaltung ist einfach und die Kosten transparent.
Eine Betriebsrente für fünf Vollzeitmitarbeiter mit je 100 Euro Arbeitgeberzuschuss monatlich kostet die Praxis 6.000 Euro jährlich, die als Betriebsausgaben absetzbar sind. Dieser Benefit reduziert die Fluktuation, senkt Recruiting-Kosten und steigert die Zufriedenheit des Teams.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber sollten die bAV für Mitarbeiter mit einem erfahrenen Anbieter umsetzen, der die komplexen Anpassungspflichten (Portabilität, Insolvenzschutz) kennt. Ärzteversichert berät zu effizienten bAV-Lösungen für Arztpraxen und koordiniert die Umsetzung mit dem optimalen Durchführungsweg.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – bAV
- Gesetze im Internet – Betriebsrentengesetz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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