Eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung für die Praxis, nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeitsversicherung) springt ein, wenn eine Arztpraxis aufgrund eines versicherten Schadensereignisses ihren Betrieb ganz oder teilweise einstellen muss. Besonders für niedergelassene Ärzte, die auf die laufenden Einnahmen angewiesen sind, ist dieser Schutz existenziell. Schon ein Wasserschaden oder ein Einbruch kann die Praxis wochenlang außer Betrieb setzen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Deckt entgangenen Gewinn und Fixkosten ab, wenn die Praxis nach einem Schaden nicht betrieben werden kann
- Typische Auslöser: Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Maschinenschaden oder Ausfall von Schlüsselpersonen
- Versicherungssumme sollte dem monatlichen Nettogewinn plus Fixkosten für 12 Monate entsprechen
Ausführliche Antwort
Eine Arztpraxis hat laufende Fixkosten wie Miete, Personalgehälter, Leasing für medizinische Geräte und Versicherungsprämien, die unabhängig davon anfallen, ob die Praxis Einnahmen erzielt. Bei einem Brand oder einem größeren Wasserschaden kann die Wiederherstellung der Praxis mehrere Monate dauern. Ohne Betriebsunterbrechungsversicherung müssen diese Kosten aus privaten Rücklagen gedeckt werden.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Praxen ist an eine Sachversicherung (z. B. Inhaltsversicherung) gekoppelt und greift, wenn ein versicherter Sachschaden vorliegt, der den Betrieb beeinträchtigt. Die Versicherungssumme wird anhand des Jahresumsatzes und der Fixkosten berechnet. Haftzeiten von 12 bis 24 Monaten sind üblich. Wichtig ist auch die Ärzte-Praxisausfallversicherung, die zusätzlich eintritt, wenn der Arzt selbst erkrankt oder verunfallt und die Praxis deshalb schließen muss.
Für Praxen in gemieteten Räumen gilt außerdem die Prüfung, ob der Vermieter eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, die Folgeschäden für Mieter abdeckt. Ist dies nicht der Fall, können Mietregressansprüche entstehen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, die Betriebsunterbrechungsversicherung gemeinsam mit der Inhalts- und Elektronikversicherung in einem Gewerbepaket abzuschließen, um Überschneidungen bei der Deckung und Lücken bei der Regulierung zu vermeiden. Die Haftzeit sollte realistisch an die Dauer möglicher Wiederherstellungsarbeiten angepasst werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Betriebsunterbrechungsversicherung
- KBV – Praxisführung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →