Brandschutz ist für jeden Betrieb gesetzlich vorgeschrieben, auch für Arztpraxen. Praxisinhaber müssen als Arbeitgeber und Betriebsbetreiber wirksame Brandschutzmaßnahmen umsetzen. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen, und im Schadensfall kann fehlender Brandschutz zur Einschränkung der Versicherungsleistungen führen. Gleichzeitig schützt Brandschutz Leben und Praxisexistenz.
Hintergrund
Die Anforderungen an den Brandschutz in Arztpraxen ergeben sich aus Landesbauordnungen, der Arbeitsstättenverordnung und den DGUV-Vorschriften. Pflichten umfassen: Bereitstellung von geeigneten Feuerlöschern (mindestens 1 Löscher je Geschoss), Brandschutzordnung für die Praxis, Flucht- und Rettungsplankennzeichnung, regelmäßige Brandschutzunterweisungen des Personals sowie Rauchmelder in Aufenthaltsräumen. Für größere Praxen oder Praxen mit erhöhtem Brandrisiko (Labor, Lasertechnik) sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die BGW bietet kostenlose Checklisten für den Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen an.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Erstellen Sie eine Brandschutzordnung für Ihre Praxis und machen Sie diese für alle Mitarbeiter zugänglich.
- Prüfen Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher durch Fachbetriebe.
- Führen Sie jährliche Brandschutzunterweisungen durch und dokumentieren Sie diese.
- Stellen Sie sicher, dass Fluchtwege jederzeit frei und ordnungsgemäß beschildert sind.
- Ärzteversichert stellt sicher, dass Ihre Praxisinhaltversicherung im Brandfall umfassend leistet und keine Deckungslücken entstehen.
Quellen:
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Brandschutz
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Brandschutz
- Landesbauordnungen: Brandschutzanforderungen
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