Privatversicherte mit Sehschwäche profitieren davon, wenn ihr PKV-Tarif die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen erstattet, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sehhilfen für Erwachsene seit 2004 grundsätzlich keine Kassenleistung mehr. Je nach Tarif und Stärke der Fehlsichtigkeit kann die PKV-Erstattung mehrere Hundert Euro jährlich ausmachen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • GKV-Versicherte erhalten Sehhilfen nur noch in Ausnahmefällen (Kinder bis 18 Jahre oder bei bestimmten Erkrankungen) erstattet
  • PKV-Tarife mit Sehhilfenleistung erstatten typischerweise 150 bis 400 Euro alle zwei Jahre für Brillengläser oder Kontaktlinsen
  • Hochwertige Gleitsichtgläser können 800 bis 1.500 Euro kosten und werden je nach Tarif teilweise oder vollständig erstattet

Ausführliche Antwort

In der privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen vom gewählten Tarif ab. Günstige Einsteigertarife schließen Sehhilfen häufig aus oder begrenzen die Erstattung auf sehr niedrige Beträge. Mittlere und hochwertige Tarife erstatten hingegen Brillengläser bis zu einem Betrag von 300 bis 500 Euro je Sehhilfe, oft mit einer Wartezeit von einem Jahr und einer Begrenzung auf eine Sehhilfe alle zwei Jahre.

Für Ärzte, die aufgrund ihrer intensiven Bildschirmarbeit oder des Operationsmikroskops auf hochwertige Korrekturoptik angewiesen sind, kann eine PKV mit gutem Sehhilfenschutz erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Entsprechend wichtig ist es, beim Tarifwechsel oder Neuabschluss auf die genauen Erstattungsbedingungen zu achten. Kontaktlinsen werden von vielen PKV-Tarifen nur eingeschränkt erstattet oder erfordern eine medizinische Indikation.

Ergänzend zur PKV gibt es private Zahnzusatz- und Krankenzusatzversicherungen, die speziell Sehhilfen abdecken. Diese sind für GKV-Versicherte interessant, die ihren Sehhilfenschutz verbessern möchten. Die Jahresprämie für solche Zusatzversicherungen liegt zwischen 80 und 200 Euro.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten beim PKV-Tarifwechsel gezielt prüfen, ob und in welcher Höhe Sehhilfen erstattet werden, da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sind. Ärzteversichert berät Ärzte zu PKV-Tarifen, die optimal auf ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind, einschließlich ausreichender Sehhilfenleistungen.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →