Augenleiden können für Ärzte, die auf gute Sehfähigkeit angewiesen sind, zur Berufsunfähigkeit führen. Das betrifft insbesondere Chirurgen, Augenärzte, Radiologen und alle Ärzte, die Mikroskope, endoskopische Systeme oder andere optische Geräte nutzen. Eine gut ausgestaltete BU-Versicherung muss auch diesen Leistungsfall klar abbilden. Vorbestehende Augenleiden können bei der Antragstellung zu Ausschlüssen führen.

Hintergrund

Eine Berufsunfähigkeit durch Augenleiden ist anerkannt, wenn der Arzt aufgrund einer Sehbeeinträchtigung (z.B. Makuladegeneration, Glaukom, schwere Myopie mit Komplikationen) nicht mehr in der Lage ist, seinen konkret ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Bei feinmotorisch-visuell arbeitenden Ärzten wie Chirurgen kann eine vergleichsweise geringe Sehminderung bereits zur BU führen. Im Antrag sind alle vorbestehenden Augenerkrankungen anzugeben. Wer unter Myopie, Glaukom oder anderen Augenleiden leidet, muss mit Ausschlüssen oder Risikozuschlägen rechnen. Anonyme Voranfragen helfen, den besten Versicherer zu finden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Geben Sie im BU-Antrag alle vorbestehenden Augenleiden vollständig an.
  • Führen Sie vor Antragstellung anonyme Voranfragen durch, um Ausschlussrisiken zu minimieren.
  • Wählen Sie einen Tarif, der die augenspezifischen Risiken Ihrer Fachrichtung abdeckt.
  • Dokumentieren Sie Ihre Sehanforderungen im Beruf detailliert, da dies im Leistungsfall entscheidend ist.
  • Ärzteversichert findet für Ärzte mit Augenleiden die bestmöglichen BU-Konditionen ohne unnötige Ausschlüsse.

Quellen:

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