Chirurgen, Orthopäden und andere operierende Ärzte sind besonders von der Berufsunfähigkeit durch Handverletzungen bedroht. Schon ein Funktionsverlust eines Fingers oder Nervenschäden in der Hand können dazu führen, dass Eingriffe nicht mehr sicher durchgeführt werden können. Die BU muss in diesem Szenario greifen und das Einkommen absichern. Nadelstichverletzungen mit Infektionsfolge sind ein weiteres relevantes Risiko.
Hintergrund
Bei Chirurgen und anderen operierenden Ärzten gilt die Hand als zentrales Arbeitswerkzeug. Verletzungen durch Schnitt-, Stich- oder Quetschwunden, neurologische Schäden durch Unfälle oder Infektionsfolgen (HBV, HCV, HIV nach Nadelstich) können zur vollständigen oder partiellen Berufsunfähigkeit führen. Eine gute BU-Police muss bei 50 Prozent Einschränkung der ärztlichen Tätigkeit greifen, ohne den Arzt auf nicht-operative Tätigkeiten (Gutachter, Verwaltung) zu verweisen. Besondere arztspezifische Klauseln schützen vor dieser abstrakten Verweisung.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Achten Sie auf eine klare arztspezifische Berufsklausel, die auch partielle Handverletzungen als BU anerkennt.
- Prüfen Sie, ob Ihr Tarif Infektionsrisiken durch Nadelstich ausdrücklich einschließt.
- Schließen Sie die BU vor Aufnahme der operativen Tätigkeit ab, solange keine Vorschäden vorliegen.
- Ergänzen Sie die BU durch eine Dread-Disease-Versicherung für Invalidität durch Unfälle.
- Ärzteversichert kennt die arztspezifischen Risiken operierender Ärzte und findet den optimalen BU-Tarif.
Quellen:
- Deutsche Gesellschaft für Chirurgie: Berufsrisiken
- Stiftung Warentest: BU für operierende Ärzte
- DGUV: Nadelstichverletzungen Prävention
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