Ärzte sind gegenüber Infektionskrankheiten besonders exponiert. Nadelstichverletzungen, Spritzer von Körperflüssigkeiten oder die Behandlung hochinfektiöser Patienten können zu berufsbedingten Infektionen führen. Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV nach beruflicher Exposition können zu Tätigkeitsverboten oder BU führen. Eine gut konzipierte BU muss dieses berufsspezifische Risiko abdecken.
Hintergrund
Bei blutübertragbaren Infektionen wie HBV, HCV oder HIV kann ein behördliches Tätigkeitsverbot oder die eigene Einschränkung der operativen Tätigkeit zur Berufsunfähigkeit führen. Einige BU-Tarife schließen Infektionskrankheiten explizit ein, andere verweisen auf allgemeine BU-Kriterien. Entscheidend ist, ob der Versicherer einen BU-Fall anerkennt, wenn der Arzt aufgrund einer Infektion nicht mehr in vollem Umfang tätig sein kann. Spezielle Infektionsschutzbausteine oder arztspezifische Tarife decken dieses Risiko besser ab als Standardpolicen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Achten Sie auf Tarife, die berufsbedingte Infektionskrankheiten ausdrücklich als BU-Auslöser anerkennen.
- Prüfen Sie, ob Ihr Tarif auch bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot leistet.
- Informieren Sie sich über Impfschutz und Post-Expositions-Prophylaxe als Prävention.
- Klären Sie im BU-Antrag vorbestehende Infektionserkrankungen vollständig ab.
- Ärzteversichert findet BU-Tarife, die das Infektionsrisiko im Arztberuf optimal abdecken.
Quellen:
- Robert Koch-Institut: Infektionsschutz für Beschäftigte im Gesundheitswesen
- DGUV: Nadelstichverletzungen und Infektionsschutz
- Stiftung Warentest: BU und Infektionskrankheiten
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