Psychische Erkrankungen sind bei Ärzten eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Burnout, Depressionen, Angststörungen und posttraumatische Belastungsstörungen nach belastenden Arbeitserfahrungen sind in der Ärzteschaft weit verbreitet. Die BU muss auch bei psychischen Erkrankungen zuverlässig greifen. Die Antragstellung ist hier besonders sensibel, da Vorerkrankungen zu Ausschlüssen führen können.
Hintergrund
Statistiken zeigen, dass psychische Erkrankungen für etwa 30 bis 40 Prozent aller BU-Fälle verantwortlich sind. Bei Ärzten ist die Rate aufgrund hoher Arbeitsbelastung, Schichtarbeit, emotionaler Belastung durch Patientenschicksale und administrativer Überforderung besonders hoch. Gute BU-Tarife schließen psychische Erkrankungen vollständig ein. Bei vorbestehenden psychischen Leiden (z.B. behandelte Depression) muss im Antrag sorgfältig vorgegangen werden, da Ausschlüsse oder Risikozuschläge drohen. Anonyme Voranfragen sind hier besonders hilfreich.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Wählen Sie einen BU-Tarif, der psychische Erkrankungen ohne Einschränkung einschließt.
- Geben Sie vorbestehende psychische Erkrankungen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß an.
- Nutzen Sie anonyme Voranfragen, um Versicherer mit kulanten Risikoklauseln für psychische Vorerkrankungen zu finden.
- Kombinieren Sie die BU mit Maßnahmen zur Burnout-Prävention und betrieblichem Gesundheitsmanagement.
- Ärzteversichert begleitet Ärzte mit psychischen Vorerkrankungen gezielt durch die BU-Antragstellung.
Quellen:
- Stiftung Warentest: BU und psychische Erkrankungen
- Bundesärztekammer: Gesundheit von Ärzten
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie: Burnout
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