Der BU-Leistungsfall ist der Moment, auf den die gesamte Absicherung ausgerichtet ist. Ein reibungsloser Ablauf hängt von der richtigen Dokumentation, einem vollständigen Antrag und im Zweifelsfall rechtlicher Unterstützung ab. Viele BU-Ansprüche werden initial abgelehnt, können aber durch Widerspruch durchgesetzt werden. Ärzte sollten den Leistungsfall niemals allein ohne Beratung angehen.
Hintergrund
Ein BU-Leistungsfall beginnt mit der Meldung der Berufsunfähigkeit beim Versicherer. Der Versicherer sendet ein umfangreiches Formularpaket, das ärztliche Atteste, Tätigkeitsbeschreibungen und Einkommensnachweise anfordert. Der Versicherer prüft dann, ob die BU-Voraussetzungen erfüllt sind (mindestens 50 Prozent Einschränkung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit für mindestens 6 Monate). Häufige Ablehnungsgründe sind: falsche Tätigkeitsbeschreibung, unvollständige Atteste, Verweis auf andere Tätigkeiten. Im Ablehnungsfall sollte unverzüglich Widerspruch eingelegt und ein auf BU-Recht spezialisierter Anwalt beauftragt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Melden Sie den BU-Leistungsfall so früh wie möglich, da Leistungen rückwirkend ab Meldung gezahlt werden.
- Beschreiben Sie Ihre konkrete berufliche Tätigkeit im Fragebogen sehr detailliert.
- Lassen Sie alle ärztlichen Atteste sorgfältig formulieren und auf die BU-Kriterien abstimmen.
- Bei Ablehnung: Legen Sie umgehend Widerspruch ein und beauftragen Sie einen BU-Rechtsanwalt.
- Ärzteversichert steht Ärzten auch im Leistungsfall beratend zur Seite und vermittelt bei Bedarf Fachanwälte.
Quellen:
- Stiftung Warentest: BU-Leistungsfall
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: BU-Versicherung Leistungspflicht
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV: BU-Recht
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