Jeder Arzt, der berufstätig ist und kein ausreichendes Passiveinkommen besitzt, braucht eine korrekt berechnete BU-Versicherungssumme. Die Berechnung der optimalen monatlichen BU-Rente ist entscheidend, um im Leistungsfall weder unterversichert zu sein noch unnötig hohe Prämien zu zahlen. Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte 60 bis 70 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • BU-Rente sollte mindestens 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens abdecken
  • Abzuziehen sind: Altersvorsorgebeiträge (die im BU-Fall nicht mehr notwendig wären) und ggf. Praxiskosten
  • Hinzuzurechnen sind: entgangene Altersvorsorgebeiträge und Pflegebedarf bei schwerer Berufsunfähigkeit

Ausführliche Antwort

Die Berechnung der richtigen BU-Summe beginnt mit dem aktuellen Nettoeinkommen. Davon werden Beträge abgezogen, die bei Berufsunfähigkeit wegfallen: Altersvorsorgebeiträge (die nicht mehr einzuzahlen wären) und berufsbedingte Ausgaben. Hinzuzuaddieren sind hingegen erhöhte Lebenshaltungskosten durch Behinderung oder Pflegebedarf.

Für einen Arzt mit 5.000 Euro Nettoeinkommen ergibt sich folgende Beispielrechnung: 5.000 Euro Netto minus 800 Euro eigene Altersvorsorge ergibt 4.200 Euro Bedarf. Da die BU-Rente selbst versteuert werden muss (je nach Vertragsform), sollte die versicherte Rente etwas über dem Nettobedarf liegen. Die meisten Experten empfehlen für Ärzte BU-Summen zwischen 3.000 und 6.000 Euro monatlich.

Für Praxisinhaber kommen die laufenden Praxiskosten hinzu, die auch bei Berufsunfähigkeit weiterlaufen (solange kein Vertreter gefunden wird). Diese Kosten sollten über eine separate Praxisausfallversicherung abgedeckt werden, nicht über die BU-Rente, die das persönliche Einkommen sichern soll.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die BU-Summe sollte regelmäßig (alle drei bis fünf Jahre oder bei wesentlichen Einkommensveränderungen) angepasst werden. Ärzteversichert berechnet die optimale BU-Summe individuell und prüft, ob bestehende Verträge über Nachversicherungsgarantien oder Anpassungsklauseln verfügen.

Quellen und weiterführende Informationen

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