Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn definierte Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Gehen oder Greifen dauerhaft verloren gehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, sobald der konkret ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Für Ärzte bietet die BU den umfassenderen Schutz, da sie auch bei psychischen Erkrankungen, Burnout oder berufsspezifischen Einschränkungen greift, die keine Grundfähigkeit betreffen.

Hintergrund

Grundfähigkeitsversicherungen sind häufig günstiger als BU-Tarife und werden mitunter bei erschwerter Gesundheitsprüfung als Alternative empfohlen. Für Ärzte gibt es jedoch erhebliche Nachteile: Der Leistungsauslöser ist streng auf den Verlust einer definierten körperlichen Fähigkeit begrenzt. Burnout, Depression oder eine chronische Erkrankung ohne direkten Verlust einer Grundfähigkeit lösen keine Leistung aus, obwohl diese Erkrankungen für rund 30 bis 40 Prozent aller BU-Fälle bei Ärzten verantwortlich sind. Die BU hingegen leistet immer dann, wenn der zuletzt ausgeübte ärztliche Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausübbar ist. Einige Versicherer kombinieren beide Produkte in Multirisk-Tarifen, die mehrere Auslöser abdecken.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Wählen Sie als Arzt grundsätzlich eine klassische BU-Versicherung, sofern die Gesundheitsprüfung dies erlaubt.
  • Grundfähigkeitsversicherungen sind allenfalls als Ergänzung oder Übergangslösung bei nicht versicherbaren Erkrankungen sinnvoll.
  • Vergleichen Sie Leistungsauslöser und Bedingungsqualität beider Produkte genau.
  • Kombinierte Multirisk-Produkte können im Einzelfall sinnvoll sein, ersetzen aber keine vollwertige BU.
  • Ärzteversichert berät Sie bei der Wahl des richtigen Absicherungskonzepts und findet Lösungen auch bei erschwerten Gesundheitsverhältnissen.

Quellen:

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