Jeder niedergelassene Vertragsarzt und jede Vertragsärztin unterliegt der Honorarbudgetierung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Das Budget begrenzt die quartalsweise vergüteten Leistungen und soll die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steuern. Wer die Budgetsystematik nicht kennt, riskiert, mehr zu arbeiten als vergütet wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vertragsärzte rechnen nach dem Regelleistungsvolumen (RLV) oder arztgruppenspezifischen Quotenregelungen ab
  • Leistungen über das RLV hinaus werden mit einem reduzierten Punktwert vergütet oder ganz gestrichen
  • Bestimmte Leistungen sind budgetbefreit, etwa Notfallbehandlungen, präventive Leistungen und bestimmte Screenings

Ausführliche Antwort

Das Regelleistungsvolumen (RLV) ist die zentrale Steuerungsgröße der KV-Budgetierung. Es wird individuell für jeden Arzt berechnet und basiert auf der Fallzahl im Vorjahreszeitraum multipliziert mit einem arztgruppenspezifischen Fallwert. Für Hausärzte liegt dieser Fallwert 2025 je nach KV-Bezirk zwischen 45 und 75 Euro pro Quartal und Patient. Leistungen innerhalb des RLV werden mit dem vollen Punktwert von ca. 10 Cent vergütet, Leistungen darüber mit einem deutlich geringeren Abstaffelungspunktwert.

Neben dem RLV gibt es qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) für Ärzte mit Zusatzweiterbildungen wie Sonografie, Akupunktur oder Psychosomatik. Diese QZV sind separat budgetiert und erhöhen das Gesamtvolumen. Außerdem existieren bundeseinheitlich extrabudgetäre Leistungen, die vollständig vergütet werden, darunter Früh erkennungsuntersuchungen, Impfleistungen, hausärztliche Betreuungsleistungen und der ambulante Operationen-Komplex.

Ärzte, die ihr RLV regelmäßig überschreiten, sollten ihre Leistungsstruktur analysieren und prüfen, ob eine Verlagerung von Leistungen in budgetfreie Bereiche möglich ist. Auch die Fallzahlentwicklung beeinflusst das RLV des Folgequartals: Ein gezieltes Fallzahlmanagement kann das Budget mittelfristig erhöhen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Niedergelassene Ärzte sollten monatlich die eigene Honorarabrechnung mit dem budgetierten Leistungsvolumen abgleichen und bei regelmäßiger Überschreitung eine Anpassung beim KV-Vorstand beantragen. Ärzteversichert empfiehlt zudem zu prüfen, ob eine Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft das RLV durch Fallzahloptimierung verbessern kann.

Quellen und weiterführende Informationen

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