Jeder niedergelassene Vertragsarzt und jede Vertragsärztin unterliegt der Honorarbudgetierung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Das Budget begrenzt die quartalsweise vergüteten Leistungen und soll die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steuern. Wer die Budgetsystematik nicht kennt, riskiert, mehr zu arbeiten als vergütet wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vertragsärzte rechnen nach dem Regelleistungsvolumen (RLV) oder arztgruppenspezifischen Quotenregelungen ab
  • Leistungen über das RLV hinaus werden mit einem reduzierten Punktwert vergütet oder ganz gestrichen
  • Bestimmte Leistungen sind budgetbefreit, etwa Notfallbehandlungen, präventive Leistungen und bestimmte Screenings

Ausführliche Antwort

Das Regelleistungsvolumen (RLV) ist die zentrale Steuerungsgröße der KV-Budgetierung. Es wird individuell für jeden Arzt berechnet und basiert auf der Fallzahl im Vorjahreszeitraum multipliziert mit einem arztgruppenspezifischen Fallwert. Für Hausärzte liegt dieser Fallwert 2025 je nach KV-Bezirk zwischen 45 und 75 Euro pro Quartal und Patient. Leistungen innerhalb des RLV werden mit dem vollen Punktwert von ca. 10 Cent vergütet, Leistungen darüber mit einem deutlich geringeren Abstaffelungspunktwert.

Neben dem RLV gibt es qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) für Ärzte mit Zusatzweiterbildungen wie Sonografie, Akupunktur oder Psychosomatik. Diese QZV sind separat budgetiert und erhöhen das Gesamtvolumen. Außerdem existieren bundeseinheitlich extrabudgetäre Leistungen, die vollständig vergütet werden, darunter Früh erkennungsuntersuchungen, Impfleistungen, hausärztliche Betreuungsleistungen und der ambulante Operationen-Komplex.

Ärzte, die ihr RLV regelmäßig überschreiten, sollten ihre Leistungsstruktur analysieren und prüfen, ob eine Verlagerung von Leistungen in budgetfreie Bereiche möglich ist. Auch die Fallzahlentwicklung beeinflusst das RLV des Folgequartals: Ein gezieltes Fallzahlmanagement kann das Budget mittelfristig erhöhen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Niedergelassene Ärzte sollten monatlich die eigene Honorarabrechnung mit dem budgetierten Leistungsvolumen abgleichen und bei regelmäßiger Überschreitung eine Anpassung beim KV-Vorstand beantragen. Ärzteversichert empfiehlt zudem zu prüfen, ob eine Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft das RLV durch Fallzahloptimierung verbessern kann.

Quellen und weiterführende Informationen

Budgetierungen sind ein zentrales Thema für niedergelassene Kassenärzte. Sie begrenzen die Gesamtvergütung je Quartal und können trotz hoher Patientenzahlen zu Honorarkürzungen führen. Eine kluge Praxisplanung und solide Absicherung sind daher essenziell.

Hintergrund

Folgende Budgetierungsformen sind für niedergelassene Ärzte relevant:

  • Regelleistungsvolumen (RLV): Jeder Arzt erhält ein individuelles RLV, innerhalb dessen er Leistungen zum vollen Preis abrechnen kann. Darüber hinausgehende Leistungen werden mit einem Abschlag vergütet.
  • Qualitätsgebundenes Zusatzvolumen (QZV): Für bestimmte Leistungen gibt es Zusatzvolumina, die an Qualitätsnachweise geknüpft sind.
  • Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung: Die Kassen zahlen an die KVen eine feste Gesamtsumme, die auf die Ärzte verteilt wird.
  • Budgetunterschiede je KV-Bezirk: Honorare und Budgets variieren stark zwischen den regionalen KVen. Eine Niederlassung in einer anderen KV kann wirtschaftlich sinnvoll sein.

Die Budgetierungsregelungen ändern sich regelmäßig durch Honorarverhandlungen. Ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater oder die eigene KV informiert über aktuelle Änderungen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. RLV-Auslastung überwachen: Verfolgen Sie monatlich Ihre Abrechnung gegenüber dem RLV. Praxisverwaltungssysteme bieten hierfür Auswertungstools.
  2. Leistungsportfolio anpassen: Prüfen Sie, welche Leistungen im RLV enthalten sind und welche außerhalb abgerechnet werden können (Selbstzahlerleistungen, IGeL).
  3. Einkommensabsicherung planen: Schwankende Honorare erfordern eine solide Liquiditätsplanung. Ärzteversichert berät zu passenden Einkommenssicherungsprodukten wie Krankentagegeld.
  4. KV-Beratung nutzen: Jede KV bietet Wirtschaftlichkeitsberatung für niedergelassene Ärzte an. Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot.

Quellen

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