Eine Bürgschaft für Ärzte ist vor allem bei der Praxisfinanzierung, beim Abschluss von Mietverträgen für Praxisräume und bei der Übernahme von Zulassungen relevant. Banken und Vermieter verlangen sie als Sicherheit, wenn die Eigenkapitalbasis noch nicht ausreicht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bankbürgschaft sichert Praxisdarlehen ab und ermöglicht günstigere Kreditkonditionen
  • Mietbürgschaft ersetzt die Barkaution beim Mietvertrag für Praxisräume
  • Bürgschaftsbanken der Länder bieten spezielle Förderprogramme für Heilberufe an

Ausführliche Antwort

Ärzte in der Gründungsphase benötigen häufig eine Bürgschaft, wenn eine Bank für ein Praxisdarlehen zusätzliche Sicherheiten verlangt. Üblich ist eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft nach § 773 BGB, bei der der Bürge sofort haftet, ohne dass der Gläubiger zunächst den Hauptschuldner in Anspruch nehmen muss. Die Bürgschaftshöhe richtet sich nach dem Darlehensvolumen, das bei Praxisgründungen typischerweise zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegt.

Bürgschaftsbanken der einzelnen Bundesländer gewähren Ausfallbürgschaften für Heilberufler, die bei ihrer Hausbank keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen können. Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrags und ermöglicht so die vollständige Finanzierung. Antragsvoraussetzungen sind ein tragfähiger Businessplan, eine positive Beurteilung durch die Ärztekammer und eine ausreichende Bonität.

Bei Mietverträgen für Praxisräume können Vermieter statt einer Barkaution eine Bürgschaft akzeptieren, was die Liquidität des Arztes schont. Auch bei Praxisübernahmen mit Ratenzahlung verlangen verkaufende Ärzte oder deren Erben häufig eine Bürgschaft als Absicherung der noch ausstehenden Kaufpreisteile.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Eine persönliche Bürgschaft für Praxisschulden haftet auch bei Insolvenz der Praxis mit dem Privatvermögen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisfinanzierung frühzeitig Beratung zu Versicherungslösungen einzuholen, die das private Haftungsrisiko begrenzen, etwa durch Rechtsschutz und eine solide Berufsunfähigkeitsabsicherung für den Fall eines unerwarteten Einnahmeausfalls.

Quellen und weiterführende Informationen

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