Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland ab April 2024 betrifft Arztpraxen auf mehreren Ebenen: bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis, im Umgang mit konsumierenden Patienten und bei haftungsrechtlichen Fragen zur Fahrtauglichkeit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Medizinisches Cannabis kann seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenrezept verordnet werden
  • Die Freizeitlegalisierung ändert nichts an der Verschreibungspflicht für medizinisches Cannabis
  • Ärzte sollten Patienten über Wechselwirkungen und Fahrtauglichkeit aufklären und dies dokumentieren

Ausführliche Antwort

Seit dem Cannabisgesetz (CanG) von April 2024 ist der Besitz geringer Mengen Cannabis für Erwachsene straffrei. Für Arztpraxen ergeben sich daraus praktische Konsequenzen: Mehr Patienten offen über Cannabis-Konsum zu sprechen bereit, was die Erhebung der Medikamentenanamnese verändert. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach ärztlichen Attesten zur Fahrtauglichkeit und nach Verschreibungen von medizinischem Cannabis.

Medizinisches Cannabis kann weiterhin nur von Ärzten mit entsprechender Fachkenntnis verschrieben werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten unter definierten Voraussetzungen, etwa bei chronischen Schmerzerkrankungen oder Spastik bei Multipler Sklerose. Die monatlichen Therapiekosten liegen bei 200 bis 600 Euro je nach Präparat.

Haftungsrechtlich kritisch ist die Aufklärung zur Fahrtauglichkeit: Ärzte, die Cannabis verschreiben, sollten schriftlich dokumentieren, dass der Patient über das Fahrverbot unter Cannabiseinfluss informiert wurde. Bei fehlendem Dokumentationsnachweis droht im Schadensfall eine Mithaftung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die Haftungsfragen rund um Cannabis-Verschreibungen sind noch nicht abschließend durch Urteile geklärt. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung auf aktuellen Stand zu bringen und eventuelle Risiken aus der Cannabis-Praxis mit dem Versicherer abzuklären.

Quellen und weiterführende Informationen

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