Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt Ärzte in Leitungspositionen vor persönlicher Haftung für Managementfehler. Während die Berufshaftpflicht den ärztlichen Behandlungsfehler abdeckt, springt die D&O-Versicherung ein, wenn Schäden durch fehlerhafte Unternehmensführung entstehen. Mit dem Wachstum von MVZ-Strukturen, Gemeinschaftspraxen und Ärzte-GmbHs ist die D&O-Versicherung für immer mehr Mediziner relevant.
Hintergrund
Praxisinhaber, MVZ-Geschäftsführer und Vorstände von Ärztegesellschaften haften für Pflichtverletzungen im Rahmen der Unternehmensleitung persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Typische Haftungsauslöser sind fehlerhafte Finanzentscheidungen, Verstöße gegen Arbeitsrecht, fehlerhafte Steuererklärungen, Compliance-Verstöße und Vergabe von Darlehen ohne ausreichende Sicherheiten. Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehrkosten und Schadensersatzleistungen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Deckungssummen sollten mindestens 1 bis 2 Millionen Euro betragen, bei größeren MVZ-Strukturen entsprechend höher. Eine Eigenschadendeckung (für Ansprüche der eigenen Gesellschaft gegen den Geschäftsführer) sollte explizit eingeschlossen sein.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie, ob Sie als MVZ-Geschäftsführer oder BAG-Gesellschafter einer persönlichen D&O-Absicherung bedürfen.
- Achten Sie auf ausreichende Deckungssumme und explizite Einbeziehung von Eigenschäden.
- Klären Sie das Verhältnis von D&O und Berufshaftpflicht, um Deckungslücken zu vermeiden.
- Beachten Sie Ausschlusstatbestände für vorsätzliche Pflichtverletzungen.
- Ärzteversichert vermittelt D&O-Versicherungen für niedergelassene Ärzte und MVZ-Strukturen.
Quellen:
- Bundesärztekammer: Rechtsfragen der Praxisführung
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: D&O-Versicherung
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: D&O-Regulierung
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