Bei der Finanzierung von Praxisinvestitionen stehen Ärzten im Wesentlichen zwei Optionen zur Verfügung: das klassische Investitionsdarlehen und das Leasing. Beide Wege haben spezifische steuerliche, bilanztechnische und wirtschaftliche Vor- und Nachteile. Die richtige Wahl hängt von der Art des Investitionsguts, der steuerlichen Situation und der Liquiditätslage der Praxis ab.

Hintergrund

Bei einem Investitionsdarlehen erwirbt die Praxis das Gerät als Eigentum, das aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird (§ 7 EStG). Zinsen sind als Betriebsausgaben absetzbar. Beim Leasing bleibt das Gerät Eigentum des Leasinggebers, die Leasingraten sind als Betriebsausgaben voll absetzbar. Leasing bietet bilanzneutrale Finanzierung und schont die Kreditlinie, hat aber meist höhere Gesamtkosten über die Laufzeit. Für Ärzte mit hohem Einkommensteuersatz kann der Sofortabzug der Leasingraten steuerlich attraktiver sein als die langfristige Abschreibung. Für technisch schnell veraltende Geräte (Ultraschall, Röntgen, IT) kann Leasing wegen der Flexibilität bei Laufzeitende vorteilhaft sein. Langlebige Praxisausstattung (Einrichtung, Gebäude) eignet sich eher für Darlehensfinanzierung mit anschließendem Eigentum.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Lassen Sie Darlehen und Leasing für jede größere Investition steuerlich durchrechnen.
  • Berücksichtigen Sie die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit einschließlich Zinsen und Restwert.
  • Nutzen Sie KfW-Förderdarlehen für Praxisneugründungen und Modernisierungen.
  • Prüfen Sie bei Leasing die Optionen am Laufzeitende (Kauf, Verlängerung, Rückgabe).
  • Ärzteversichert kann bei der Vermittlung von Praxisfinanzierungen und der Absicherung von Finanzierungsrisiken unterstützen.

Quellen:

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