Denkmalschutzimmobilien sind für Ärzte mit hohem Einkommen steuerlich attraktiv: Sanierungsaufwendungen können nach §§ 7i, 10f EStG über 12 Jahre mit bis zu 9 Prozent jährlich (Kapitalanleger) beziehungsweise 7 Prozent (Selbstnutzer) der Herstellungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 bis 45 Prozent ergibt sich eine erhebliche Steuerersparnis. Doch die Investition birgt spezifische Risiken, die eine sorgfältige Prüfung erfordern.

Hintergrund

Denkmalschutzimmobilien unterliegen besonderen behördlichen Auflagen: Sanierungsmaßnahmen müssen vorab durch die Denkmalschutzbehörde genehmigt werden, ungenehmigte Eingriffe können zu Bußgeldern führen. Typische Risiken sind höhere als kalkulierte Sanierungskosten, eingeschränkte Mietrendite durch ältere Bausubstanz und Instandhaltungskosten sowie ein eingeschränkter Käufermarkt beim Wiederverkauf. Für die Steueroptimierung sollten Ärzte ausschließlich Objekte mit einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nach § 7i EStG erwerben. Empfehlenswert ist immer ein steuerlicher und rechtlicher Berater vor dem Kauf. Spezialisierte Bauträger bieten schlüsselfertige Denkmalinvestments mit kalkulierten Sanierungskosten an.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie ausschließlich Objekte mit vorliegender Denkmalschutz-Bescheinigung nach § 7i EStG.
  • Lassen Sie Sanierungskosten und Mietrendite von einem unabhängigen Gutachter bewerten.
  • Berücksichtigen Sie Instandhaltungskosten und Mietausfallrisiken in der Renditerechnung.
  • Vergleichen Sie Denkmalinvestments mit alternativen Steueroptimierungsmodellen wie ETF-Sparplänen oder betrieblicher Altersvorsorge.
  • Ärzteversichert berät zur Absicherung von Immobilieninvestments und kann auf spezialisierte Steuerberater für Ärzte verweisen.

Quellen:

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